Das Fremdenrecht befasst sich mit Rechten und Pflichten ausländischer
Staatsbürger und Staatenloser in Deutschland. Besonders wichtig sind
fremdenrechtliche Vorschriften für Flüchtlinge und Asylbewerber.
Die JUSLINE macht das Fremdenrecht, also den Text der einschlägigen
Vorschriften, insbesondere auch des Grundgesetzes, im Internet zugänglich,
die "Offenen Gesetzeskommentare" ermöglichen und unterstützen die
verständliche Erläuterung einzelner Paragrafen (www.jusline.de).
Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt oder Interessenschwerpunkt
Fremdenrecht können für ihre Homepage mit der JUSLINE die Mitbenutzung von
Subdomains wie fremdenrecht.info, www.datenschutzrecht.com, www.iadvocat.de,
www.iadvokat.de, www.ianwalt.de, www.ikanzlei.de, www.personenrecht.de oder
www.zollrecht.info vereinbaren.
Wichtige deutsche Gesetze:
Rechtsanwälte mit Tätigkeits- oder Interessensschwerpunkt Fremdenrecht finden:
Bücher zum Fremdenrecht können unter www.jurbooks.com oder www.amazon.de
online bestellt werden.
Für allgemeine Informationen über Asyl und Staatsbürgerschaft empfiehlt sich
die Suche unter www.google.de.